Fahrzeugschein KW: Wo steht Kilowatt auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Der Fahrzeugschein ist sozusagen der Personalausweis für das Auto, daher sollte dieser auch stets mitgeführt werden. Anders als andere Unterlagen ist der Fahrzeugschein kein sensibles Dokument, sollte dieser abhandenkommen, dann kann dieser von der Zulassungsbehörde wieder beschafft werden. Anders sieht es aus beim Fahrzeugbrief, dieser sollte sicher bewahrt werden.
Neuer und alter Fahrzeugschein
Viele Fahrzeughalter führen den alten Fahrzeugschein noch mit sich, dieser ist zwar weiterhin gültig, aber beim Ummelden wird dies gegen den neuen Fahrzeugschein getauscht. Optisch sind beide Versionen kaum voneinander zu unterscheiden.
Allerdings gibt es dennoch Unterschiede, denn so verfügt der alte Fahrzeugschein beispielsweise nicht über eine Legende. Die Angaben sind somit im Klartext an den Eintragungen zu lesen.
Zusätzlich gibt es im neuen Fahrzeugschein weitere Angaben, wie zum Beispiel Fahrzeugfarbe. Damit dies platztechnisch möglich ist, wurden die Erklärungen der einzelnen Zellen in die Legende auf der Rückseite verschoben.
Außerdem wurde der Name geändert, denn statt Fahrzeugschein nennt sich dies „Zulassungsbescheinigung Teil 1“.
Wo steht die Leistung in KW im neuen Fahrzeugschein?
Die Leistung in KW befindet sich auf dem neuen Fahrzeugschein auf der rechten Seite (P.2, P.4), darunter sind auch die anderen technischen Angaben bezüglich Nenndrehzahl, Hubraum, Schadstoffklasse sowie Gewicht und Maße des Autos zu finden.
Wo steht die Leistung in KW im alten Fahrzeugschein?
Im alten Fahrzeugschein steht die Leistung in KW auf der linken Seite unter Punkt 7.
Den Zulassungsbescheinigung Teil 1 richtig lesen
Der Fahrzeugschein ist ein Faltblatt mit insgesamt sechs Seiten. Der Schein besteht aus einem gummiverstärkten Papier, welcher Schmutz und Wasser trotzen kann. Das ist auch wichtig, denn es handelt sich immerhin um ein wichtiges Dokument.
Sollte das Dokument in einer polizeilichen Kontrolle nicht vorgezeigt werden, dann ist mit einem Verwarngeld zu rechnen und der Schein ist am nächsten Tag bei der Polizeistelle vorzuzeigen.
Die Priorität dessen wird sich ein Fahrzeughalter meistens nur dann bewusst, wenn sich darüber informiert wird, welche Informationen hieraus entnommen werden können. Dafür ist es aber auch wichtig, den Fahrzeugschein richtig zu lesen.
Auf der ersten Seite finden sich Informationen, welche als Beweis dafür dienen, dass das Fahrzeug legal am Straßenverkehr teilnimmt. Vermerkt sich aktuelles Kennzeichen, Name des Halters inklusive Adresse, Gültigkeit der Hauptuntersuchung und Tag der Zulassung.
Die Rückseite besteht aus einem fälschungssicheren Siegel mit einer fortlaufenden Nummer, beide Sicherheitsmerkmale sichern die Echtheit des Dokuments. Zusätzlich ist ein Stempel der Zulassungsbehörde sowie die Unterschrift des amtlichen Ausstellers vorzufinden.
Für den Halter ist aber insbesondere die Legende wichtig, diese befindet sich ebenfalls auf der Rückseite. Dadurch können die Angaben des Fahrzeugs korrekt gelesen werden. Allerdings sind die Angaben leider nur in Kleinschrift gedruckt.
Darf der Fahrzeugschein auch als Kopie mitgeführt werden?
Eine Kopie vom Fahrzeugschein wird nicht immer anerkannt und zusätzlich gibt es auch kein Recht dafür, dass die Beamten die Kopie anerkennen. Problematisch ist nämlich, dass die Kopie selbstverständlich nicht über die Sicherheitsmerkmale verfügt.